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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrieb und Kundenservice

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24222 Schwentinental

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Sie können die AGBs hier als PDF herunterladen (Klicken Sie hier).

Zusatz zu den AGB
COVID – Lieferverzögerung möglich!
Aufgrund der Einschränkungen des Lieferverkehres kann die Firma M. Hehenberger Industrievertretungen Lieferverzögerungen aktuell nicht mehr ausschließen. Sollte der Fall eintreten, so gilt dies grundsätzlich als „höhere Gewalt“ die auch wir, trotz unseres Einsatzes, nicht beeinflussen können. Um Ihre Versorgung mit Ware zu gewährleisten, werden wir Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Sollten sich für bereits laufende Bestellungen/Abrufe/Rahmenaufträge Lieferengpässe abzeichnen, kontaktieren wir Sie dazu proaktiv.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Markus Hehenberger Industrievertretungen

I. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der M. Hehenberger Industrievertretungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden – nachfolgend „Kunde“ genannt – soweit der Kunde Unternehmer im Sinn des § 14 BGB -, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen – nachfolgend auch „Ware“ genannt, ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen – §§ 433, 650 BGB. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.3 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden – einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen – haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

II. Vertragspartner, Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande mit M. Hehenberger Industrievertretungen GmbH.
Die Darstellung der Produkte im Internet stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktionsbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. An den überlassenen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Nutzungs- und Verwertungsrechte vor.
2.2 Die Annahme kann mündlich, in Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail oder Telefax) oder durch Erbringung der Leistung an den Kunden erklärt werden.

III. Vertragssprache
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Wir senden Ihnen zusätzlich unsere AGB in Textform zu.

IV. Lieferbedingungen
3.1 Sofern wir verbindliche Lieferfristen bzw. Ausführungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können – Nichtverfügbarkeit der Leistung –, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Liefer- bzw. Ausführungsfrist, mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Liefer- bzw. Ausführungsfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.
3.2. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in Sinne der Ziffer 3.1 gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns, noch unserem Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
3.3 Der Eintritt unseres Verzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
3.4 Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
3.5 Die Lieferung erfolgt, soweit nichts Abweichendes im Angebot oder in der Auftragsbestätigung hingewiesen wird, ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf) versandt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung – insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung – selbst zu bestimmen.
3.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe bzw. Abnahme auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie der Verzögerungsgefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Abnahme ist.
3.7 Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

V. Bezahlung
Die Zahlungskonditionen werden Ihnen mittels Angebot oder spätestens mit der Auftragsbestätigung bekannt gegeben.
5.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Abgaben und Gebühren.
5.2 Wenn wir die Montage bzw. Installation übernehmen und im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Fahrtkosten im Angebotspreis nicht enthalten.
5.3 Beim Versendungskauf (vgl. auch Ziff. 5.2) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung.
5.4 Die Vergütung ist bei Fälligkeit sofort zu bezahlen. Wir sind jedoch – auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung – jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung bzw. Annahme des Auftrags.
5.5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderungen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis resultieren und/oder sie den Kunden nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistungen berechtigen würden. Bei Mängeln bleiben des Weiteren die Gegenrechte des Kunden, insbesondere gem. Ziffer 8.9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
5.6. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar – z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – dass unser Anspruch auf Vergütung durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt – § 321 BGB -. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen – Einzelanfertigung – können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

VI. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag – gesicherte Forderungen – behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder, soweit Zugriffe Dritter –
z. B. Pfändungen – auf die in unserem Eigentum stehenden Waren erfolgen.
6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde die fällige Vergütung nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
6.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie –
unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

VII. Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können. Für Unternehmer gilt:
die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

VIII.

8.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln und Schlechtleistung, einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat – Lieferantenregress gemäß §§ 478 ff. BGB. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
8.2 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB, § 633 Abs. 2 S. 2 und 3 BGB) -. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter – z. B. Werbeaussagen – übernehmen wir jedoch keine Haftung.
8.3 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten – §§ 377, 381 HGB – nachgekommen ist.
8.4 Ist die Leistung mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels – Nachbesserung – oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache – Ersatzlieferung – leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
8.5. Wurde die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht und kann der Kunde aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder getroffener Vereinbarungen die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache verlangen, wird uns der Kunde zunächst auffordern, unverzüglich zu erklären, ob wir selbst den Aus- und Einbau innerhalb angemessener Frist übernehmen oder auf unsere Kosten veranlassen. Wenn wir unverzüglich erklären, dass wir den Aus- und Einbau selbst vornehmen, wird uns der Kunde hierzu eine angemessene Frist einräumen, soweit diese nicht bereits mit der Aufforderung zur Erklärung eingeräumt wurde. Entfernen wir die mangelhafte Sache innerhalb angemessener Frist und bringen wir die nachgebesserte oder gelieferte mangelfreie Sache innerhalb angemessener Frist an, steht dem Kunden kein diesbezüglicher Aufwendungsersatzanspruch für das Entfernen und den Einbau bzw. das Anbringen zu.
8.6. Kann der Kunde die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache verlangen, ist er nicht berechtigt, für Aus- und Einbaukosten und sonstige Kosten der Nacherfüllung einen Vorschuss zu verlangen.
8.7. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, ein im Verhältnis zum Mangel angemessen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
8.8. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8.9. In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmenrecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
8.10. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Anwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziff.8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Für Verbraucher gilt:

IX. Gewährleistung und Garantien
9.1. Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.
9.2. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
9.3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).

Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
• bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
• im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

X. Sonstige Haftung
10.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmung nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus nicht unerheblicher Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstandenen Schadens begrenzt.
10.3. Die sich aus Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
10.5. Wir haften bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von uns zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.

XI. Verjährung/Streitbeilegung
11.1. Für Ansprüche, die von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB bzw. § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB erfasst werden, gilt nicht die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei bzw. drei Jahren, sondern eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderregelungen zur Verjährung nach § 438 Abs. 3, §§ 444, 445b, 634a Abs. 3 BGB.
11.2. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einen Mangel beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffern 9.2 und 9.3 verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.3. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

XII. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Kiel. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

Wird innerhalb von zehn Tagen unseren AGBs nicht schriftlich widersprochen, gelten diese als angenommen.

 

Stand 01/2021

M. Hehenberger Industrievertretungen
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